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   BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63   

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https://dejure.org/1964,271
BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63 (https://dejure.org/1964,271)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1964 - V C 58.63 (https://dejure.org/1964,271)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1964 - V C 58.63 (https://dejure.org/1964,271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klageberechtigung bei Beteiligung einer Behörde an dem Verwaltungsverfahren vor einer anderen Behörde - Klagebefugnis gegen Entscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 269
  • NJW 1965, 600
  • MDR 1965, 232
  • DVBl 1965, 570
  • BB 1965, 143
  • DÖV 1965, 140
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1963 - VII C 139.61

    Kein Klagerecht eines Kraftdroschkenunternehmers gegen Erteilung der

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
    In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]).
  • BVerwG, 20.11.1959 - VII C 12.59
    Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
    In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]).
  • BVerwG, 02.06.1955 - I C 102.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
    In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]).
  • BVerwG, 23.01.1958 - I C 89.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Januar 1958 - BVerwG I C 89.57 - (DVBl. 1958 S. 391 [392]) die in der früheren Rechtsanwaltsordnung eines Landes vorgesehene Anhörung der Rechtsanwaltskammer vor der Zulassung eines Anwalts nicht als ausreichend für die Annahme einer Befugnis der Rechtsanwaltskammer zur Erhebung der Klage gegen die entgegen ihrem Gutachten erfolgte Zulassung angesehen.
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Darin liegt der entscheidende Unterschied des vorliegenden Falles von dem im Urteil des V. Senats vom 6. Oktober 1964 - BVerwG V C 58.63 - (BVerwGE 19, 269) beurteilten Sachverhalt; dort fehlte es, wie im einzelnen in jener Entscheidung ausgeführt ist, an einer dem klagenden Land eingeräumten Rechtsposition.
  • BVerwG, 11.10.1967 - V C 47.67

    Die Klagebefugnis ist immer Voraussetzung der Anfechtungsklage im

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 1964 (BVerwGE 19, 269) eine Klagebefugnis der nach § 11 Abs. 2 GjS in Verbindung mit § 2 GjSDV antragsberechtigten Behörden gegen die Ablehnung der Anordnung der Aufnahme einer Schrift in die Liste der jugendgefährdenden Schriften jedenfalls dann verneint, wenn der Antrag von der Bundesprüfstelle unter Beachtung der für sie geltenden Verfahrensvorschriften sachlich beschieden worden ist.

    Es wäre selbst dann unbegründet, wenn die Entscheidung BVerwGE 19, 269 eine Klagebefugnis der antragstellenden Behörde nicht nur "jedenfalls dann" verneint hätte, wenn der Antrag von der Bundesprüfstelle sachlich unter Beachtung der für sie geltenden Verfahrensvorschriften beschieden worden ist.

  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67

    Begriff des "durchschnittlichen Jugendlichen" - Bestimmung des Begriffes der

    Es würde der Bedeutung der Bundesprüfstelle, wie sie in den Entscheidungen des erkennenden Senats BVerwGE 19, 269 und BVerwGE 25, 318 dargelegt ist, widersprechen, wenn die an dem Indizierungsverfahren Beteiligten sich mit der Entscheidung eines nicht ordnungsmäßig besetzten Spruchkörpers abfinden müßten.

    Das wird besonders dadurch deutlich, daß die antragstellende Behörde nach BVerwGE 19, 269 keine materielle Klagebefugnis hat.

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